ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DIE CLASSIC PLANER & NABE TOURISMUSAGENTUR

Für Verträge bzw. Präsentationen auf dem Onlineportal www.touren-hotels.eu insbesondere für PREMIUM Partner gelten zusätzlich die AGBS für Hotelpartner und deren Bestimmungen – www.touren-hotels.eu/agbs

1. Geltung & Auftragsannahme

(1) Diese AGBs von Nabe Design; Werbung & Neue Medien (im Folgenden: Nabe oder Auftragnehmer) gelten für alle Verträge, die mit Nabe abgeschlossen werden.
(2) Nabe erbringt eine Vielzahl von Leistungen (Online-Auftritte, Printmedien etc.) für Hotellerie, Gastronomie, Tourismus und für andere Branchen. Diese AGBs ergänzen die Einzelvereinbarungen zu den jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von Nabe schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
(4) Derjenige, der die Unterschrift setzt bestätigt damit, dass er berechtigt ist, für die als Auftraggeber angeführte natürliche oder juristische Person den Abschluss des Auftrages vorzunehmen. Nabe ist nicht verpflichtet, die Zeichnungsberechtigung des Unterfertigers zu prüfen. Dem Auftraggeber wird bei Auftragsannahme eine Auftragsdurchschrift ausgehändigt. Der gegenständliche Auftrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen (siehe Laufzeit am Vertrag). Die Mindestlaufzeit im Bereich Webmarketing (Portale) beträgt eine Einschaltungsperiode (2 Jahre) und verlängert sich bis zum Wirksamwerden einer ordnungsgemäßen Stornierung um eine weitere Einschaltungsperiode.
(5) Bei Eröffnung eines Konkurses bzw. Liquidierung von Nabe verfällt die Gültigkeit des Vertrages und der Auftraggeber kann keine Ansprüche der Restlaufzeit geltend machen.


2. Platzierung von Einschaltungen & Präsentationen


Internetportale, Tourenkarten und weitere Printmedien:
Die Platzierung der Einschaltungen/Präsentationen erfolgt an der vertraglich festgelegten Stelle. Die durch den Auftraggeber beigestellten Texte, Zeichen, Bilder, Angebote etc. werden nur im Umfang des vereinbarten Auftrages bearbeitet. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
(1) Nabe räumt sich das Recht ein und behält sich vor, Titelbezeichnungen und Objekte sowie inhaltliche Texte auf www.touren-hotels.eu sowie die Platzierung der Betriebspräsentation online und in jeglichen Printmedien sinngemäß und nutzenstiftend zu ändern, sofern dies für das Gesamtwerk zweckmäßig erforderlich ist.


3. Gestaltungsunterlagen


(1) Der Auftraggeber hat innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel 14 Tage) die zur Erstellung der vereinbarten Leistung (Einschaltung/Präsentation etc.) notwendigen Unterlagen dem Auftragnehmer vorzugsweise per Mail an grafik@nabe-design.com zu übermitteln.
(2) Wenn der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine Unterlagen erhält, ist er berechtigt, eine Ersatzleistung zu gestalten oder nach eigenem Ermessen die benötigten Unterlagen von der Webseite des Auftraggebers zu entnehmen und zu verwenden. Nach Durchführung dieser Ersatzleistung wird die gesamte Auftragssumme fällig.
(3) Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


4. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde hat Nabe in geeigneter Weise bei der Erstellung der(s) vereinbarten Leistung/Werkes sowie der Erbringung von Dienstleistungen zu unterstützen. Von ihm anzuliefernde Daten und Informationen sind im von Nabe benötigten Format innerhalb der Frist von 14 Tagen zu übersenden.
(2) Kommt es zu Verzögerungen für das Go Live der Onlinepräsentation die der Auftraggeber zu verantworten hat, weil beispielsweise keine Gestaltungsunterlagen übermittelt wurden etc.(mangelhafte Mitwirkung des Kunden), besteht kein Anspruch auf kostenlose Verlängerung der Laufzeit.


5. Korrekturabzüge & -änderungen bei Einschaltungen & Präsentationen & sonstigen Leistungen

(1) Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung per Mail einen Korrekturabzug. Dieser dient ausschließlich der Text- und Bildkontrolle. Farbabweichungen zwischen den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen oder den von Nabe hergestellten Korrekturabzügen und Andrucken und der tatsächlichen Einschaltung/Präsentation (online und print), gelten als vom Auftraggeber genehmigt.
(2) Gibt der Auftraggeber Korrekturen, die er auf dem ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug vorgenommen hat, nicht innerhalb einer dafür gesetzten Frist (14 Tage – siehe Versanddatum Mail mit Korrekturabzug) zurück, erklärt er sich mit dem Korrekturabzug als einverstanden und erteilt somit die Freigabe.
(3) Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und berücksichtigt und führen auch nicht zu einer mangelhaften Auftragserfüllung – somit besteht kein Minderungsanspruch.


6. Reklamationen & Mängelrüge

Allfällige Mängel in der Ausführung der Einschaltung/Präsentation müssen umgehend nach Erhalt des Korrekturabzuges bzw. nach Erhalt des fertigen Werkes durch den Auftraggeber an Nabe schriftlich bekanntgegeben werden. Nabe wird dann die Mängel umgehend beheben, ein Minderungsanspruch besteht dadurch nicht.
(1) Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber Nabe die Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Bei einer fehlerhaften Dateneingabe seitens Nabe wird das Recht eingeräumt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine Richtigstellung dieser vorzunehmen.


7. Haftung & Inhaltsverantwortlichkeit

(1) Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt und die wahrheitsgemäßen Angaben seiner Einschaltung/Präsentation (Bilder, Texte, Angebote etc.). Er stellt Nabe von allen Rechts- und Haftungsansprüchen auch seitens Dritter, insbesondere von Ansprüchen patent-, marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, die geltend gemacht werden, vollkommen frei. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit der Einschaltung nicht garantiert werden kann. Nabe haftet nicht für etwaige Serverausfälle oder Hackattacken.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Präsentation im Portal www.touren-hotels.eu laufend und in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Richtigkeit zu Überprüfen und etwaige Inhalte von Nabe aktualisieren zu lassen.
(3) Nabe ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Auftraggeber ist alleine für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Straf-, Datenschutzrecht, oder sonstige Gesetze verstoßen. Bei der Beauftragung von Domainregistrierungen oder der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Auftraggeber eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären.
(4) Für redaktionelle Teile sowie für Druck- und Satzfehler und für sachliche Mängel in der Kartographie übernimmt Nabe keine Haftung und schließen eine Zahlungsminderung der Auftragssumme aus.


8. Rechtsnachfolge

Der abgeschlossene Auftrag geht auf Seiten des Auftragsgebers, sowohl auf den Einzel- als auch den Gesamtrechtsnachfolger über. Auf Seiten von Nabe geht der Auftrag nur auf Rechtsnachfolger, die das gesamte Unternehmen von Nabe übernehmen, automatisch über. Wenn Nabe nicht mehr Herausgeber ist, ist er ermächtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Er kann jedoch auch den Auftrag an den künftigen Herausgeber weitergeben, ohne dass der Auftrag seine Gültigkeit verliert. Der Auftraggeber wird von der Auftragsübernahme schriftlich verständigt und kann innerhalb einer 14-tägigen Frist dagegen Einwände erheben. Derartige Einwände sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber wichtige Gründe dafür hat, warum er mit dem Wechsel des Herausgebers nicht einverstanden ist. Liegen tatsächlich wichtige Gründe vor, gilt das Auftragsverhältnis als ex nunc aufgelöst. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf der Seite des Auftraggebers hat Nabe das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.


9. Zahlungskonditionen & -bedingungen

(1) Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Mitarbeiterstundensatz von Euro 85,00 (exkl. gesetzlicher Mwst.).
(2) Die Preise ergeben sich aus besonderer Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste von Nabe. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer und eventuellen sonstigen Kosten.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung des Auftrages, bzw. bei Übermittlung des Korrekturabzuges per Mail. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a., sämtliche Mahn- und Inkassospesen und alle außergerichtlichen Mahnspesen eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes oder Inkassobüros berechnet. Bei Auftragssummen ab € 3.000,00 werden Teilzahlungen vereinbart. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
(4) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Nabe für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(5) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Nabe sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Nabe nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, nach erfolgter 3. Mahnung bzw. Inkassoauftrag, ist Nabe berechtigt, ohne Vorankündigung, alle Leistungen sofort einzustellen. Weiters haftet Nabe nicht für Schäden, die infolge dessen entstehen. Nabe kann deshalb nicht auf Schadenersatzansprüche verklagt werden.
(7) Bei Verzug der Vollendung der Leistungserbringung seitens Auftraggeber ist Nabe berechtigt, nach 2 Monaten nach Datum der Auftragsunterzeichnung 30% der Vorleistung in Rechnung zu stellen.


10. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte & Copyright

Die von Nabe gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Nabe. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die in Punkt 9 angeführten Konditionen.
(1) Das gesamte Konzept, Grundidee, Idee, Gesamtwerk von „Touren & Hotels“ – Erlebnisse durch Inspiration ist alleiniges Eigentum von Nabe Design; Werbung & Neue Medien.
(2) Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Nabe und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
(3) Rohdaten und Entwürfe oder andere Leistungen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.) werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder diverser Layouts etc.) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(5) Nabe ist nicht verpflichtet, Originale, Quellcodes o.ä. an den Auftraggeber herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Nabe trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Auftraggeber überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.


11. Kündigung

Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist jederzeit kündbar und für die nächste Einschaltungsperiode wirksam, wenn die Kündigung vor dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode schriftlich - mit eingeschriebenem Brief - Nabe einlangt, wonach die Fristberechnung gilt. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragszeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn nicht vor dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode schriftlich - mit eingeschriebenem Brief – Nabe die Kündigung einlangt, wonach die Fristberechnung gilt. Eine Kündigung, die nach dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode erfolgt, wird erst für die übernächste Einschaltungsperiode wirksam. Bei einvernehmlicher, vorzeitiger Vertragsauflösung werden 50 % der Auftragssumme berechnet.


12. Datenschutz & Zustimmungserklärung

Der Auftraggeber erklärt durch seine Unterschrift gemäß § 18 Abs 1 Z 1 DSG sein Einverständnis, dass Name, Anschrift und alle weiteren für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Weiteres siehe Datenschutzbestimmungen auf www.nabe-design.com/agbs.


13. Namensnennung & Referenzen

Nabe ist in den erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen (Angabe im Impressum), soweit Nabe dies nicht ausdrücklich ablehnt. Nabe ist berechtigt, den Auftraggeber in seinen Werbemitteln als Referenzkunden im Portfolio zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.


14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


15. Erfüllungsort, Gerichtsstand & anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit der Innsbrucker Gerichte vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.